Gemäß neuesten CORONA-Regeln der Landesregierung ist der Zugang zu den Innenräumen, d.h. also Gastraum und LG/LP-Stand, unabhängig von der Inzidenz
nur noch für Geimpfte, Genesene und Getestete (PCR- oder beglaubigter Schnelltest) erlaubt. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
Bitte legt den jeweiligen Nachweis unaufgefordert dem Wirt oder dem jeweiligen Standdienst vor.
Stand: 16.08.2021